An einigen deutschen Flughäfen werden die seit Jahren geltenden Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck schrittweise gelockert. Möglich wird dies durch den Einsatz moderner CT-Gepäckscanner an den Sicherheitskontrollen. Am Flughafen München gilt ab dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen die neue Regelung. Passagiere dürfen dann bis zu 2 Liter Flüssigkeit in einem einzigen Behälter im […]
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Deutschland lockert Flüssigkeitsregel an Flughäfen: Bis zu 2 Liter im Handgepäck erlaubt

An einigen deutschen Flughäfen werden die seit Jahren geltenden Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck schrittweise gelockert. Möglich wird dies durch den Einsatz moderner CT-Gepäckscanner an den Sicherheitskontrollen.
Am Flughafen München gilt ab dem 18. September 2026 an allen Sicherheitskontrollstellen die neue Regelung. Passagiere dürfen dann bis zu 2 Liter Flüssigkeit in einem einzigen Behälter im Handgepäck mitführen.
Damit entfällt die bisherige Notwendigkeit, Flüssigkeiten auf kleine Behälter mit maximal 100 Millilitern aufzuteilen und in einem separaten transparenten Beutel zu verstauen.
Durch die neuen CT-Scanner müssen außerdem Laptops, Tablets und vergleichbare elektronische Geräte bei der Sicherheitskontrolle nicht mehr aus dem Handgepäck genommen werden.
Allerdings gilt die neue Regelung noch nicht an allen deutschen Flughäfen und an allen Sicherheitskontrollstellen. An Kontrollstellen, an denen noch herkömmliche Sicherheitsscanner eingesetzt werden, bleibt die 100-Milliliter-Regel bestehen.
Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) sind beispielsweise an bestimmten Kontrollstellen mit CT-Scannern bis zu 2 Liter Flüssigkeit erlaubt. An anderen Kontrollstellen gilt weiterhin die 100-Milliliter-Regel. Auch am Flughafen Frankfurt können Passagiere an bestimmten Sicherheitskontrollen bis zu 2 Liter Flüssigkeit mitführen, während an einzelnen Kontrollstellen weiterhin die bisherigen Vorgaben gelten.
Auch an Flughäfen wie Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart und Hannover gibt es weiterhin Sicherheitskontrollen, an denen die 100-Milliliter-Regel gilt.
Bei Umsteigeverbindungen ist ebenfalls Vorsicht geboten. Wenn am Abflughafen bis zu 2 Liter Flüssigkeit erlaubt sind, bedeutet dies nicht automatisch, dass dieselben Regeln auch am Umsteigeflughafen gelten. Wer dort erneut eine Sicherheitskontrolle passieren muss, kann wieder mit der 100-Milliliter-Regel konfrontiert werden.
Die neue Regelung bedeutet außerdem nicht, dass unbegrenzt Flüssigkeiten im Handgepäck transportiert werden dürfen. Behälter mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Litern dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Das Sicherheitspersonal kann Flüssigkeiten bei Bedarf zusätzlich kontrollieren.
Mit der zunehmenden Einführung moderner CT-Scanner verändern sich die Flüssigkeitsbestimmungen an deutschen Flughäfen schrittweise. Passagiere sollten daher vor dem Flug die aktuellen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Abflug- und Umsteigeflughafens überprüfen.
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