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EES: Neue Ära der biometrischen Grenzkontrollen in Europa

Das neue Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union (EES) wird seit dem 10. April 2026 vollständig an den Außengrenzen des Schengen-Raums eingesetzt. Das System erfasst die Ein- und Ausreisen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, digital. Im Rahmen des EES werden neben den Passdaten auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder […]

Von adminAufrufe: 53
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EES: Neue Ära der biometrischen Grenzkontrollen in Europa

Das neue Einreise-/Ausreisesystem der Europäischen Union (EES) wird seit dem 10. April 2026 vollständig an den Außengrenzen des Schengen-Raums eingesetzt. Das System erfasst die Ein- und Ausreisen von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, digital.

Im Rahmen des EES werden neben den Passdaten auch biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder erfasst. Die bisherigen Ein- und Ausreisestempel im Reisepass werden durch die digitale Erfassung im System ersetzt.

In Deutschland begann die schrittweise Einführung des Systems bereits im Jahr 2025. Nach Angaben der Bundespolizei wurde die schrittweise Umstellung abgeschlossen. Seit dem 10. April 2026 wird das EES an den deutschen Flughäfen und Seehäfen vollständig eingesetzt.

Die vorübergehende Ausnahmeregelung endete am 6. September

Während der Einführung des EES war den Mitgliedstaaten insbesondere für stark frequentierte Reisezeiten eine vorübergehende Flexibilität eingeräumt worden, um lange Wartezeiten an den Grenzübergängen zu vermeiden.

Unter bestimmten Voraussetzungen konnten die Mitgliedstaaten bei außergewöhnlich hohem Andrang die Erfassung biometrischer Daten vorübergehend aussetzen. Diese besondere Übergangsregelung endete am 6. September 2026.

Der deutschsprachige Nachrichtensender Euronews berichtete am 4. September über das Ende dieser vorübergehenden Ausnahmeregelung und verwies auf Warnungen aus der Reisebranche vor erneut möglichen längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen.

Längere Wartezeiten am Frankfurter Flughafen

Mit der Einführung des EES kann sich auch die Dauer der Grenzkontrollen verlängern. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland teilte mit, dass die Registrierung eines Reisenden bei vollständig ausgelastetem System durchschnittlich etwa 70 Sekunden dauern kann.

In einer Bewertung des Instituts für Europäische Politik beziehungsweise der İKV für den Zeitraum vom 7. bis 13. September wurden unter Berufung auf Angaben der International Air Transport Association (IATA) ebenfalls längere Bearbeitungszeiten genannt. Demnach kann sich eine herkömmliche Passkontrolle im Zusammenhang mit dem EES von zuvor etwa 20 bis 25 Sekunden auf rund 90 Sekunden verlängern.

In derselben Bewertung wurde außerdem darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Wartezeit am Frankfurter Flughafen im Juli im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von etwa 60 Minuten auf 120 Minuten gestiegen sei.

Was bedeutet das für Reisende aus der Türkei nach Deutschland?

Türkische Staatsangehörige sind keine EU-Bürger und fallen daher bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum unter das EES. Bei der Einreise nach Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat müssen die erforderlichen biometrischen Registrierungsverfahren durchgeführt werden.

Die Einführung des EES ändert weder die Visabestimmungen noch die grundsätzlichen Einreisevoraussetzungen nach Deutschland. Nach Angaben des Auswärtigen Amts dient das System vor allem dazu, die Grenzkontrollen zu digitalisieren und Ein- und Ausreisen elektronisch zu erfassen.

EU-Bürger werden nicht im EES registriert. Auch Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln sowie Inhaber langfristiger Visa unterliegen anderen Regelungen und gehören nicht zur Gruppe der Kurzaufenthaltsreisenden, die im EES erfasst werden.

Wichtiger Hinweis für Urlauber

Mit der vollständigen Einführung des EES kann es insbesondere an stark frequentierten Flughäfen sinnvoll sein, zusätzliche Zeit für die Grenzkontrolle einzuplanen.

Nach dem Ende der vorübergehenden Ausnahmeregelung für die Sommermonate wird das System nun im regulären Betrieb angewendet.

Quellen: Bundesministerium des Innern, Bundespolizei, Auswärtiges Amt, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Euronews Deutsch und İKV.

Deutsche Quellen

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