Alanya – Ein Krankenhausbesuch während des Urlaubs in der Türkei sorgt derzeit für Diskussionen. Zwei Schweizer Touristinnen haben nach einer Behandlung in der Notaufnahme eines privaten Krankenhauses in Alanya eine Rechnung über insgesamt 1.293 Euro erhalten. Den Fall haben sie inzwischen beim türkischen Gesundheitsministerium sowie über das offizielle Beschwerdesystem CİMER gemeldet.

Nach Angaben der Betroffenen fühlten sie sich am 29. Juli während ihres Urlaubs aufgrund von Übelkeit, Kreislaufproblemen und starker Hitze unwohl. Daraufhin suchten sie die Notaufnahme eines privaten Krankenhauses auf.

Dort wurden unter anderem Blutuntersuchungen durchgeführt, Infusionen verabreicht und Medikamente eingesetzt. Nach der Behandlung konnten beide Patientinnen das Krankenhaus noch in derselben Nacht wieder verlassen.

646,72 Euro pro Person berechnet

Für die medizinische Versorgung stellte das Krankenhaus 646,72 Euro pro Person in Rechnung – insgesamt also 1.293 Euro. Die beiden Touristinnen halten den Betrag für zu hoch und legten zunächst schriftlich Widerspruch beim Krankenhaus ein.

Da sie mit der Antwort des Krankenhauses nicht zufrieden waren, reichten sie anschließend eine offizielle Beschwerde beim türkischen Gesundheitsministerium und über das staatliche Beschwerdeportal CİMER ein.

Krankenhaus verteidigt die Abrechnung

Das Krankenhaus weist die Vorwürfe zurück. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte die Klinik, die Rechnung sei entsprechend der in der Türkei geltenden Gebührenordnung erstellt worden.

Nach Angaben des Krankenhauses fließen neben den eigentlichen Behandlungsleistungen auch weitere Faktoren in die Preisberechnung ein. Dazu gehören unter anderem die Versorgung in der Notaufnahme, Facharztleistungen, medizinische Technik sowie gegebenenfalls Dolmetscherdienste.

Behörden prüfen den Fall

Ob die berechneten Kosten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, soll nun im Rahmen des eingeleiteten Beschwerdeverfahrens geprüft werden. Ein endgültiges Ergebnis der zuständigen Behörden liegt bislang nicht vor.

Der Fall sorgt insbesondere in sozialen Medien für Aufmerksamkeit und entfacht erneut die Diskussion über die Kosten medizinischer Behandlungen für ausländische Urlauber in der Türkei.

 

Wie kann ein ausländischer Tourist eine Beschwerde über CİMER einreichen?

Auch ausländische Staatsangehörige können während ihres Aufenthalts in der Türkei eine Beschwerde über das Präsidiale Kommunikationszentrum (CİMER) einreichen.

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Besuchen Sie die Website https://www.cimer.gov.tr/.
  2. Klicken Sie auf „Başvuru Yap“ (Antrag stellen).
  3. Wählen Sie die passende Identifizierungsmethode aus. Ausländische Staatsangehörige können ihre Ausländer-Identifikationsnummer (YKN) verwenden, sofern sie eine besitzen. In bestimmten Fällen ist auch eine Antragstellung mit den Passdaten möglich.
  4. Wählen Sie die zuständige Behörde (z. B. das türkische Gesundheitsministerium) oder lassen Sie den Antrag automatisch weiterleiten.
  5. Beschreiben Sie den Vorfall möglichst detailliert und fügen Sie vorhandene Belege wie Rechnungen, Fotos oder andere Dokumente bei.
  6. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Vorgangsnummer, mit der Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Beschwerde online verfolgen können.

CİMER leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter, die den Sachverhalt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen prüft.

  Quellen: Tourism Today; Habertürk (unter Berufung auf İHA) Photo: İha