Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) beginnt am 12. August 2026 eine neue Phase der europäischen Verpackungspolitik. Die Regelung bringt weitreichende Veränderungen mit sich – von der Reduzierung von Verpackungsabfällen über Recycling bis hin zur Förderung von Mehrweg- und Nachfüllsystemen.
Auch die Tourismusbranche ist unmittelbar betroffen. Wichtig ist jedoch eine häufig missverständliche Darstellung: Kleine Shampoo-Fläschchen in Hotels sowie Portionspackungen für Saucen und Zucker werden nicht bereits am 12. August 2026 mit einem Schlag verboten. Für bestimmte Kategorien dieser Einwegverpackungen treten die entsprechenden Beschränkungen ab dem 1. Januar 2030 in Kraft.
Kleine Shampoo-Fläschchen in Hotels sollen ab 2030 der Vergangenheit angehören
Eine der für die Tourismusbranche besonders relevanten Neuerungen betrifft kleine Einwegverpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Körperpflegeprodukte im Beherbergungssektor.
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte kleine Einwegverpackungen, die für eine einzelne Buchung beziehungsweise einen einzelnen Aufenthalt vorgesehen sind und anschließend entsorgt werden, nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Betroffen sind insbesondere beispielsweise:
- kleine Shampoo-Fläschchen,
- kleine Verpackungen für Conditioner und Körperpflegeprodukte,
- Verpackungen für Dusch- und Pflegeprodukte,
- bestimmte Einwegverpackungen für Seifen und andere Hygieneprodukte.
Für die Hotellerie bedeutet dies langfristig einen deutlichen Wandel. Die bislang weit verbreiteten kleinen Plastikfläschchen dürften zunehmend durch fest installierte Spendersysteme, nachfüllbare Flaschen und wiederverwendbare Lösungen ersetzt werden.
Gerade im Hotelbad dürfte diese Veränderung für Urlauber künftig besonders sichtbar werden.
Auch Ketchup-, Saucen- und Zuckerportionen werden sich verändern
Ein weiterer wichtiger Bereich betrifft den HORECA-Sektor, also Hotels, Restaurants und Cafés.
Ab dem 1. Januar 2030 dürfen bestimmte Einweg-Portionsverpackungen aus Kunststoff in Restaurants, Cafés und vergleichbaren Gastronomiebetrieben nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Dazu gehören unter anderem Portionsverpackungen für:
- Ketchup und andere Saucen,
- Zucker,
- Kaffeesahne,
- verschiedene Würzmittel und Gewürze.
Auch hier gibt es allerdings wichtige Ausnahmen. So berücksichtigt die Verordnung unter anderem bestimmte Situationen, in denen Produkte verpackt und unmittelbar zum Mitnehmen beziehungsweise zum sofortigen Verzehr angeboten werden, sowie bestimmte Fälle, in denen aus medizinischen oder hygienischen Gründen eine individuelle Verpackung erforderlich ist.
Von einem pauschalen Verbot sämtlicher Portionsverpackungen kann daher nicht gesprochen werden.
Kaffeekapseln werden künftig ausdrücklich als Verpackung eingestuft
Die neue EU-Regelung betrifft auch den Bereich Kaffee.
Die Verordnung nimmt Einweg-Portionssysteme für Kaffee und andere Getränke, die für den Einsatz in Kaffeemaschinen bestimmt sind, ausdrücklich in die Definition von Verpackungen auf. Dies gilt sowohl für bestimmte durchlässige Kaffee- und Teebeutel als auch für nicht durchlässige Portionssysteme.
Damit werden Kaffeekapseln und vergleichbare Portionssysteme künftig eindeutig im Rahmen des europäischen Verpackungsrechts berücksichtigt.
Für Verbraucher ist dabei jedoch ein wichtiger Punkt zu beachten: Die EU-Verordnung schreibt nicht europaweit ein einheitliches Entsorgungssystem für sämtliche Kaffeekapseln vor. Welche Sammel- und Entsorgungswege gelten, richtet sich nach den jeweiligen nationalen und teilweise kommunalen Regelungen.
Die Aussage, dass „ab dem 12. August sämtliche Kaffeekapseln in die Gelbe Tonne gehören“, wäre daher als europaweit geltende Regelung nicht korrekt.
Das Ziel der EU: Weniger Verpackungen, mehr Wiederverwendung
Das Ziel der neuen Verordnung beschränkt sich nicht auf das Verbot einzelner Kunststoffprodukte.
Die EU will die Menge der pro Kopf anfallenden Verpackungsabfälle gegenüber dem Referenzjahr 2018 deutlich reduzieren:
bis 2030 um 5 Prozent,
bis 2035 um 10 Prozent und
bis 2040 um 15 Prozent.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Mehrweg- und Nachfüllsystemen.
Die EU möchte erreichen, dass Verpackungen mit weniger Material hergestellt, unnötige Verpackungen vermieden und Recycling- sowie Wiederverwendungssysteme weiterentwickelt werden.
Damit geht es nicht allein um die Frage, wie Verpackungen nach ihrer Nutzung recycelt werden. Im Mittelpunkt steht zunehmend die Frage, wie Verpackungsabfälle bereits von Anfang an vermieden werden können.
Was bedeutet die neue Regelung für Urlauber?
Für Reisende werden die Auswirkungen der neuen EU-Vorgaben insbesondere im Hotelzimmer, im Badezimmer, beim Frühstück und im Restaurant langfristig sichtbar werden.
Die kleinen Shampoo- und Duschgel-Fläschchen, die heute noch in vielen Hotels zur Standardausstattung gehören, dürften zunehmend durch größere Gebinde und nachfüllbare Spendersysteme ersetzt werden.
Auch bei Frühstücksbuffets und in Restaurants könnten kleine Einzelportionen für Zucker, Saucen oder Kaffeesahne zunehmend durch andere Servier- und Nachfüllkonzepte ersetzt werden.
Für Urlauber in Europa bedeutet dies jedoch nicht, dass sich am 12. August 2026 über Nacht alles verändert. Die Anwendung der neuen EU-Verpackungsregeln beginnt zwar an diesem Tag, viele der für Hotels und Gastronomiebetriebe besonders relevanten Beschränkungen greifen jedoch erst ab 2030.
Der Wandel wird deshalb schrittweise erfolgen – dürfte den Alltag in der europäischen Tourismusbranche in den kommenden Jahren aber deutlich verändern.
Was die neuen Regeln für die Tourismusbranche bedeuten
Für Hotels und Gastronomiebetriebe geht es bei der neuen Regelung nicht nur um Umwelt- und Abfallpolitik. Sie kann langfristig auch zu einer Veränderung etablierter Betriebsabläufe führen.
Kleine Einwegprodukte werden zunehmend durch Nachfüllsysteme, größere Gebinde und wiederverwendbare Lösungen ersetzt werden. Für Hoteliers bedeutet dies Investitionen und Anpassungen, gleichzeitig können dadurch langfristig Verpackungsmengen und Abfallkosten reduziert werden.
Die Richtung der EU ist eindeutig:
Weniger Verpackungen, weniger Abfall und mehr Wiederverwendung.
Gerade für die europäische Tourismusbranche beginnt damit ein langfristiger Wandel, der für Urlauber vor allem dort sichtbar werden dürfte, wo sie täglich mit Einwegverpackungen in Kontakt kommen – im Hotelbad, beim Frühstück und im Restaurant.





