Eine neue Verordnung, die am 1. November 2026 in Kraft treten soll, sieht ein besonderes Verifizierungsverfahren für ausländische Besucher vor, die sich zu Urlaubszwecken in der Türkei aufhalten. Gleichzeitig wird die Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren eingeschränkt.
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Neue Social-Media-Regeln in der Türkei: Passbasierte Altersverifizierung für Urlauber vorgesehen
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In der Türkei wurde am 10. Oktober 2026 eine neue Verordnung zur Nutzung sozialer Netzwerke im Amtsblatt veröffentlicht. Sie regelt die Altersverifizierung beim Zugang zu sozialen Netzwerken und sieht besondere Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor.
Passdaten zur Verifizierung für Urlauber
Ein wichtiger Teil der neuen Regelung betrifft auch ausländische Touristen. Nach Artikel 7 der Verordnung sollen Personen, die nicht in der Türkei wohnhaft sind und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, von den regulären Mechanismen zur Altersverifizierung ausgenommen werden.
Damit diese Personen die Dienste sozialer Netzwerke in der Türkei nutzen können, ist jedoch ein spezieller Verifizierungsnachweis vorgesehen. Dieser soll über einen Online-Dienst erstellt werden können, der allein mit Passdaten zugänglich ist und für den keine zusätzliche Identitätsprüfung über das E-Government-Portal erforderlich sein soll.
Die Regelung ist insbesondere für Urlauber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz relevant, die während ihres Aufenthalts in der Türkei Plattformen wie Facebook und Instagram nutzen.
Neue Regeln für Kinder und Jugendliche
Nach der Verordnung dürfen soziale Netzwerkdienste Kindern unter 15 Jahren nicht angeboten werden. Für Jugendliche ab 15, aber unter 18 Jahren, sollen besondere Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen gelten, die ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechen.
Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören unter anderem der Schutz von Kinderkonten, Einschränkungen bei Kontaktmöglichkeiten, eine altersgerechte Gestaltung der angezeigten Inhalte sowie die Bereitstellung von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle.
Die Altersverifizierung für bestehende Konten soll bis zum 31. März 2027 abgeschlossen sein. Wird bei der Altersprüfung festgestellt, dass ein Nutzer jünger als 15 Jahre ist, soll sein bestehendes Konto nach dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren geschlossen werden.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Verordnung soll am 1. November 2026 in Kraft treten. Wie die Anbieter sozialer Netzwerke die neuen Vorgaben konkret umsetzen werden und wie das passbasierte Verifizierungsverfahren für Touristen technisch funktionieren soll, muss in den kommenden Wochen weiter beobachtet werden.
Quellen:
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