Vertragliche Zusatzoption des Veranstalters. Sie erweitert die normalen Storno- oder Umbuchungsmöglichkeiten innerhalb einer festgelegten Frist.
Gesetzliche Rechte gelten unabhängig von einem Flex-Tarif. Ein kostenfreier Rücktritt kommt bei erheblichen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Ziel oder in dessen unmittelbarer Nähe infrage.
Versichert bestimmte persönliche Ereignisse. Sie ist kein allgemeines Recht, eine Reise ohne Grund kostenfrei abzusagen.
| Anbieter | Aktueller Stand | Frist | Wichtige Einschränkungen |
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| TUI / airtours | Flex Tarif bei gekennzeichneten Pauschal- und Hotelangeboten zubuchbar | bis einschließlich 15 bzw. 29 Tage vor Anreise, je nach Flugauswahl | u. a. nicht für X-TUI, Fly & Mix, ltur, Rundreisen und bestimmte Raten; direkt bei Buchung wählen |
| DERTOUR | Sommer 2027 wird mit Flex-Optionen beworben; detaillierte Flexpaket-Seite nennt aktuell markierte Produkte für Abreisen bis 30.04.2027 | bei derzeit beschriebenem Flexpaket in vielen Fällen mindestens bis 15 Tage vor Reisebeginn | nicht pauschal auf Sommer 2027 übertragen; konkretes Angebot und Produktcode prüfen; dynamische Produkte teils ausgeschlossen |
| alltours / byebye Klassik | aktueller FlexTarif für buchbare Saisons bei klassischen Reisen zubuchbar | bis 15 Tage vor Reisebeginn | ausgewählte Hotels können ausgeschlossen sein; Sitzplatzgebühren werden nicht erstattet; Flex-Gebühr grundsätzlich nicht rückerstattet |
Der entscheidende Punkt: Nicht der Name des Veranstalters entscheidet, sondern das konkrete Angebot. Dynamische Pauschalreisen, Sondertarife, Nur-Flug-Produkte oder nicht stornierbare Hotelraten können andere Bedingungen haben.
TUI beschreibt den Flex Tarif aktuell als Upgrade für Pauschalreisen und Hotelbuchungen der Veranstaltermarken TUI und airtours. Je nach Flugauswahl kann bis einschließlich 15 oder 29 Tage vor Anreise umgebucht oder storniert werden. Der Flex Tarif muss direkt bei der Buchung gewählt werden; ein späterer Wechsel ist laut TUI nicht möglich.
Bei einer fristgerechten Stornierung im Flex Tarif wird laut TUI der Reisepreis zurückerstattet, nicht jedoch das Entgelt für den Flex Tarif. Nach Ablauf der Flexfrist gelten die regulären Stornobedingungen.
Zusätzlich nennt TUI für bestimmte direkt über TUI.com gebuchte TUI-/airtours-Pauschal- und Hotelangebote eine kurze kostenlose Stornomöglichkeit nach der Buchung. Auf der aktuellen Sommer-2027-Seite werden sieben Tage genannt. Die detaillierte TUI-Hilfeseite erläutert, dass die konkrete kostenlose Stornofrist im Angebot angezeigt wird und die Buchung dafür unter anderem ausreichend lange vor Reisebeginn erfolgen muss. Deshalb sollte immer das im Buchungsprozess angezeigte Datum maßgeblich sein.
DERTOUR bewirbt Sommerurlaub 2027 mit Flex-Optionen. Die aktuelle Detailseite zum Flexpaket ist jedoch enger formuliert: Sie nennt entsprechend gekennzeichnete Produkte mit Abreisen bis 30. April 2027 und führt verschiedene Ausschlüsse auf, unter anderem bei dynamischen Produkten.
Für eine Reise im Sommer 2027 sollte deshalb nicht allein aus der allgemeinen Sommerseite geschlossen werden, dass das veröffentlichte Flexpaket automatisch für den konkreten Türkei-Termin gilt. Entscheidend ist die Kennzeichnung im Angebot beziehungsweise der aktuelle Buchungsschritt.
Redaktionelle Empfehlung: Bei DERTOUR-Sommerreisen 2027 die Flexbedingung direkt am konkreten Angebot prüfen und nicht aus einer allgemeinen Werbeaussage auf die Stornofrist schließen. Die Detailbedingungen können aktualisiert oder für einzelne Produkte anders gefasst werden.
alltours beschreibt seinen aktuellen FlexTarif für Neubuchungen von alltours Klassik und byebye Klassik – einschließlich Individualanreise und Nur-Hotel – für alle derzeit buchbaren Saisons. Die Option kostet aktuell 29 Euro je Erwachsenen beziehungsweise Vollzahler und ermöglicht laut Anbieter bis 15 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung oder Stornierung ohne Angabe von Gründen.
Wichtig sind die Grenzen: Ausgewählte Hotels können ausgeschlossen sein. Gebühren für Sitzplatzreservierungen sind nicht Bestandteil der Erstattung. Die Flexgebühr selbst wird bei einer kundenseitigen Stornierung grundsätzlich nicht zurückgezahlt. alltours Dynamisch wird auf derselben Seite als gesondertes Produkt mit eigenen Stornobedingungen ausgewiesen.
Nach deutschem Pauschalreiserecht kann der Reisende grundsätzlich vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann dann allerdings eine angemessene Entschädigung beziehungsweise die vertraglich vorgesehenen Stornokosten verlangen.
Eine wichtige Ausnahme steht in § 651h Absatz 3 BGB: Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen, darf der Veranstalter keine Entschädigung verlangen.
Nicht ausreichend ist bloße Sorge. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass persönliche Angst allein keinen kostenfreien Rücktritt begründet. Entscheidend sind die konkreten Verhältnisse für den gebuchten Reisezeitraum und die tatsächliche erhebliche Beeinträchtigung.
- Persönlicher Sinneswandel: ohne Flex-Tarif normalerweise kein kostenloses gesetzliches Storno.
- Krankheit: kein allgemeines kostenfreies Pauschalreise-Storno; hier kann eine Reiserücktrittsversicherung relevant sein.
- Erhebliche außergewöhnliche Umstände am Ziel: können bei Pauschalreisen einen kostenfreien Rücktritt ermöglichen.
- Nur-Flug oder individuell gebuchtes Hotel: andere Rechtslage; hier hängt die kostenlose Stornierbarkeit stärker von Vertrag und konkreter Leistungserbringung ab.
| Frage | Flex-Tarif | Reiserücktrittsversicherung |
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| Muss ein bestimmter Grund vorliegen? | bei vielen Flex-Produkten nein, solange die Frist eingehalten wird | ja, nur versicherte Ereignisse |
| Gilt bis unmittelbar vor Abreise? | meist nein; feste Flexfrist | je nach Versicherungsfall und Bedingungen |
| Deckt Krankheit ab? | nur indirekt, solange noch innerhalb der Flexfrist ohne Grund storniert werden kann | kann je nach Tarif versichert sein |
| Deckt bloßen Sinneswandel ab? | innerhalb vieler Flexfristen ja | normalerweise nein |
| Kostet extra? | häufig ja | ja |
| Nach Fristablauf | reguläre Stornobedingungen greifen | Versicherung kann bei versichertem Ereignis weiter relevant sein |
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Reiserücktrittsversicherungen typischerweise unerwartete persönliche Ereignisse absichern und für Familien mit kleinen Kindern, ältere Reisende oder besonders teure Reisen sinnvoll sein können. Die konkreten versicherten Gründe, Selbstbehalte und Ausschlüsse unterscheiden sich jedoch nach Tarif.
Auch eine Umbuchung ist ohne vertragliche Flexregelung nicht automatisch kostenfrei. Nach Angaben der Verbraucherzentrale hängt eine vom Reisenden gewünschte Umbuchung grundsätzlich von der Zustimmung und den Bedingungen des Veranstalters ab. Zusätzlich kann eine Preisdifferenz entstehen, wenn die neue Reise teurer ist.
Eine weitere Möglichkeit bei Pauschalreisen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person sein. Auch hierbei können tatsächliche Mehrkosten entstehen. Wer diese Option nutzen möchte, sollte die gesetzlichen Fristen und die Bedingungen des Veranstalters prüfen.
| Prüfpunkt | Was genau kontrollieren? |
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| Veranstaltermarke | TUI, X-TUI, DERTOUR, dynamisches Produkt, alltours Klassik usw. nicht verwechseln |
| Kostenlose Optionsfrist | gibt es nach Buchung einige Tage kostenloses Storno? |
| Flex-Tarif | inklusive oder kostenpflichtiges Upgrade? |
| Letzter Flex-Tag | konkretes Datum notieren, nicht nur „bis 15 Tage vorher“ merken |
| Erstattung | wird auch die Flexgebühr zurückgezahlt? |
| Umbuchung | welche Komponenten dürfen geändert werden? |
| Preisdifferenz | wer trägt Mehrkosten der neuen Reise? |
| Ausschlüsse | dynamische Pakete, bestimmte Hotels, Sonderraten, Nur-Flug? |
| Reiserücktritt | zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll? |
| Buchungsbestätigung | AGB und konkrete Stornostaffel abspeichern |
Auf TUH sehen Sie die aktuellen Angebote beim jeweiligen Anbieter. Vor der Buchung sollten Preis, Zimmer, Flug und Storno-/Flexbedingungen gemeinsam geprüft werden.
Reiseangebote prüfen
Wer früh bucht, sollte Flexibilität als Teil des Reisepreises verstehen. Ein etwas günstigeres Angebot kann bei strengen Stornobedingungen schlechter zu den eigenen Bedürfnissen passen. Umgekehrt ist ein Flex-Tarif nicht automatisch nötig, wenn die Reise sehr kurzfristig beginnt oder die konkrete Buchung bereits eine ausreichend gute kostenlose Stornofrist enthält.
Maßgeblich sind immer die beim konkreten Angebot angezeigten Bedingungen zum Zeitpunkt der Buchung. Veranstalter können Produkte, Aktionszeiträume und Flexregeln ändern. Deshalb sollten die Bedingungen gespeichert oder zusammen mit der Buchungsbestätigung archiviert werden.
Redaktioneller Stand: 6. Oktober 2026. Die Darstellung bezieht sich bei den gesetzlichen Hinweisen auf Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Österreich und die Schweiz gelten nationale Regelungen. Veranstalterbedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die beim konkreten Angebot gültige Fassung.